Plenum 3. - 6. Dezember
Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur in NRW durch zuverlässige Finanzierung weiter voranbringen:
Eine gut ausgebaute und sanierte Schieneninfrastruktur ist entscheidend für den klimafreundlichen Verkehr und den Industriestandort NRW. Doch jahrzehntelanger Sanierungsstau, Zugausfälle und schleppende Finanzierungsstrukturen bremsen den Fortschritt. Neben der dringend benötigten Planungsbeschleunigung fordern wir finanzielle Planungssicherheit, um Projekte wie den Ausbauknoten Köln, Aachen und Dortmund zügig umzusetzen. Ein Infrastrukturfonds, wie von Bundesverkehrsminister Wissing vorgeschlagen und von den Ländern einstimmig unterstützt, kann hier den nötigen Schub geben. Für NRW steht fest: Wir brauchen Tempo, klare Finanzierungen und ein verlässliches Schienennetz für die Zukunft.
Weitere Informationen sowie die entsprechende Rede findet ihr hier.
Einsetzung einer Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Für
einen smarten Staat in der digitalisierten Gesellschaft“:
Künstliche Intelligenz (KI) bietet viele Chancen, ob bei der Datenanalyse, Verwaltungsprozessen oder innovativen Anwendungen. Gleichzeitig darf KI keine Blackbox sein – am Ende müssen Menschen informiert entscheiden können, ob der Einsatz sinnvoll ist. Oft reicht bereits eine solide Digitalisierung aus, um Abläufe zu verbessern, etwa in der Verwaltung. Die Enquetekommission wird sich intensiv mit den Möglichkeiten und Grenzen von KI befassen, um Bildung, Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig zu gestalten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und spannende Diskussionen, wie KI das Leben der Menschen wirklich besser machen kann.
Weitere Informationen sowie die entsprechende Rede findet ihr hier.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025):
Wir setzen uns für ein soziales, sicheres und zukunftsfähiges NRW ein. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir im Haushalt 2025 gezielte Verbesserungen für die soziale Infrastruktur erreicht: 43 Millionen Euro fließen in den sozialen Bereich – für Armutsbekämpfung, Sucht- und Familienberatung sowie Gewaltschutz. Auch die Innere Sicherheit stärken wir durch neue Stellen für Kriminalassistent*innen und Aufstiegsmöglichkeiten für die Kriminalpolizei. Zudem investieren wir in Klimaschutz, innovative Wirtschaftsförderung und Ökologie, etwa durch die Fortführung des Schulobstprogramms und die Gründung eines Waldökologischen Instituts. Diese Investitionen sorgen für sozialen Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung und eine starke Zukunft für NRW.
Weitere Informationen zu den Haushaltsanträgen findet ihr hier.
Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in NRW (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG):
Die Wärmewende ist ein entscheidender Schritt für den Klimaschutz, und wir müssen sicherstellen, dass dieser Prozess für alle bezahlbar bleibt. Das neue Gesetz bietet klare Orientierung für die Menschen und ermöglicht eine schnelle Umsetzung durch schlanke Prozesse und starke Unterstützung für die Kommunen. NRW.Energy4Climate spielt eine zentrale Rolle bei der Beratung und hilft den Städten und Gemeinden, Best Practices zu nutzen. Zusätzlich wird die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt, um Synergieeffekte zu nutzen, und die Rückmeldungen zu den Wärmeplänen werden für mehr Transparenz und Planungssicherheit sorgen. Gemeinsam sorgen wir für eine erfolgreiche und gerechte Wärmewende in NRW.
Den Gesetzesentwurf findet ihr hier.
Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 in NRW zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 NRW):
Mit dem neuen Gesetz über eine barrierefreie Notrufnummer 112 setzt NRW die EU-Richtlinie um, um Menschen mit Behinderungen einen gleichwertigen Zugang zu Notdiensten zu ermöglichen. Ab dem 28. Juni 2027 werden Notrufe an die 112 mit synchronisierter Sprache und Text in Echtzeit beantwortet – und bei Bedarf zusätzlich mit Video. Ziel ist es, die Barrierefreiheit europaweit zu vereinheitlichen und Menschen in Notsituationen bestmöglich zu unterstützen. Damit übernimmt NRW Verantwortung für Inklusion und verbessert die Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger.
Den Gesetzesentwurf findet ihr hier.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes NRW:
Ziel der Änderung des Justizgesetzes ist es, Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, indem das bisherige Widerspruchsverfahren bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen entfällt. Das schafft mehr Effizienz, vermeidet Wertungswidersprüche und sorgt für Rechtssicherheit. Gleichzeitig werden personelle Ressourcen in den Immissionsschutzbehörden frei, die nun verstärkt für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen genutzt werden können. Ein wichtiger Schritt, um Klimaschutzprojekte in NRW schneller voranzubringen.
Den Gesetzesentwurf findet ihr hier.
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 3. Dezember
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 4. Dezember
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 5. Dezember
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 6. Dezember
Plenum 18. - 19. Dezember
Implementierung eines Pilot-Projektes für den Einsatz von
Kriminalassistentinnen und -assistenten:
Die Kriminalpolizei steht vor immer komplexeren Herausforderungen und muss sich auf die Bekämpfung von Straftaten konzentrieren können. Um sie von administrativen Aufgaben zu entlasten, soll in NRW ein Pilotprojekt zur Einführung von Kriminalassistentinnen und -assistenten starten. Diese übernehmen die Sachbearbeitung einfach gelagerter Fälle und schaffen so mehr Freiräume für die eigentliche Ermittlungsarbeit. Ziel ist es, die Kriminalpolizei nachhaltig zu stärken, Straftaten effizienter aufzuklären und Täterinnen und Täter sicher zu überführen. Mit diesem Schritt reagieren wir auf die zunehmenden Belastungen und setzen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung.
Den Antrag findet ihr hier.
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes:
Die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung der Bezahlkarte in NRW. Während andere Bundesländer die Karte per Rechtsverordnung einführen können, ist in NRW eine Gesetzesänderung notwendig, um die Details anschließend durch die Landesregierung zu regeln. Wichtig ist uns dabei, dass die Bezahlkarte Verwaltungsprozesse vereinfacht und zugleich Teilhabe und Integration ermöglicht. Kommunen wie Münster, die bereits erfolgreich Bankkonten für Geflüchtete einsetzen, können dank einer Opt-out-Regelung diesen Weg weiterhin gehen. Gleichzeitig betonen wir, dass die Bezahlkarte keine diskriminierende Wirkung haben darf – die Argumente von Organisationen wie Diakonie und Caritas müssen ernst genommen und berücksichtigt werden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für den Opferschutz des Landes NRW:
Die aktuelle Bezeichnung der als „Beauftragte oder Beauftragter für Opferschutz“ führt in der Praxis wiederholt zu missverständlichen Interpretationen in der Bevölkerung. Es besteht die Gefahr, dass die Rolle und ihr Verantwortungsbereich nicht korrekt verstanden werden. Als zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen ist die oder der Beauftragte für Opferschutz zuständig für Menschen, nach Auftreten einer Schadenslage. Im engeren Sinne des Wortes ist ein Schutz somit nicht möglich. Dem aufgeworfenen Problem hilft der Gesetzentwurf durch eine Umbenennung der Amts- und Funktionsbezeichnung in „die Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen“ oder „der Opferbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen“ ab.
Den vollständigen Gesetzesentwurf findet ihr hier.
Die Forschung zu Waldökosystemen in NRW stärken: Gründung eines wissenschaftlichen Instituts für Ökosystemleistungen des Waldes:
Der Wald in NRW steht vor großen Herausforderungen – der notwendige Waldumbau und die Anpassung an den Klimawandel erfordern neue Forschung und praxisnahe Lösungen. Um diese Lücke zu schließen, soll ein wissenschaftliches Institut für Waldökosystemforschung in Kooperation mit einer Hochschule, wie der FH Südwestfalen, entstehen. Ziel ist es, die praxisorientierte Forschung zu stärken, neue Erkenntnisse schnell in die Forstpraxis zu übertragen und die forstpraktische Ausbildung auszubauen. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Wald und Holzwirtschaft des Landesbetriebs Wald und Holz in Arnsberg ist hierbei zentral. So schaffen wir die Grundlage für klimaresiliente und multifunktionale Wälder in NRW und unterstützen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen.
Den Landeswaldbericht 2019 findet ihr hier.
Maßnahmen zur Verbesserung des juristischen Vorbereitungsdienstes:
Um den juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen attraktiver und praxisnäher zu gestalten, werden wichtige Verbesserungen umgesetzt. Die Hinzuverdienstgrenze für Rechtsreferendarinnen und -referendare wird auf das Doppelte der Unterhaltsbeihilfe erhöht, und der Umfang für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten steigt auf 12 Stunden pro Woche. Zudem werden zentrale Arbeitshilfen für die Arbeitsgemeinschaften fertiggestellt und den Referendarinnen und Referendaren zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen bieten mehr Flexibilität, unterstützen die Ausbildung und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Praxis und Studium. Damit bleibt der juristische Vorbereitungsdienst in NRW ein starkes und zukunftsfähiges Angebot.
Den Antrag findet ihr hier.
NRW investiert in den Kampf gegen Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung:
NRW verstärkt den Kampf gegen Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung durch den Aufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW). Mit insgesamt 50 neuen Stellen für Polizei, Justiz und Finanzverwaltung wird die Zerschlagung krimineller Strukturen gezielt vorangetrieben. Die bestehende Task Force, in der Expertinnen und Experten aus Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung zusammenarbeiten, wird durch die Integration ins LBF NRW strukturell gestärkt. Besonderer Fokus liegt auf der Aufklärung von Cum-Cum-Steuerbetrug, der Bekämpfung von Geldwäsche sowie auf neuen Phänomenen wie Kryptowerte und „Underground-Banking“. Damit sendet NRW ein klares Signal: Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung haben in unserem Land keinen Platz.
Hier findet ihr den vollständigen Antrag.
Digitale Möglichkeiten nutzen - Die Landwirtschaft dauerhaft und nachhaltig entlasten:
Wir setzen uns für den Abbau von Bürokratie in der Landwirtschaft ein, ohne dabei Standards im Natur-, Klima- oder Tierschutz zu schwächen. Ein zentraler Schritt ist die Weiterentwicklung der bestehenden Agrarförderdatenbank zu einer zentralen Erfassungsdatenbank, um doppelte Dateneingaben zu vermeiden und Meldepflichten zu vereinfachen. Zudem sollen Aufzeichnungs- und Meldefristen praxisgerechter gestaltet sowie die Genauigkeit bei Flächeneinträgen im ELAN-Antrag auf maximal zwei Nachkommastellen reduziert werden. Durch effizientere Verwaltungsprozesse, wie die Nutzung bereits vorhandener Daten, wird der Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte erheblich gesenkt. Diese Maßnahmen sollen insbesondere kleine und mittlere Betriebe entlasten, die durch Bürokratie oft überproportional belastet sind.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 18. Dezember
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 19. Dezember