Plenum 19. - 20. Februar
Mittwoch, 19. Februar 2025
Lücken im Radwegenetz schließen: Den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen durch schnell umsetzbare Maßnahmen stärken
Der Radverkehr ist zu einem zentralen Bestandteil unserer Alltagsmobilität geworden – und das nicht ohne Grund: Er ist klimafreundlich, gesund und stärkt unsere Innenstädte durch weniger Autoverkehr und bessere Luft. Mit dem nun angenommenen Antrag gehen wir einen wichtigen Schritt, um Lücken im bestehenden Radwegenetz schneller zu schließen. Dabei soll nicht nur in langfristige Ausbaumaßnahmen, sondern auch in kurzfristig wirksame, kleinere Verbesserungen investiert werden – zum Beispiel durch Schutzstreifen, Piktogrammketten oder eine klarere Markierung an Kreuzungen. Somit schaffen wir mehr Sicherheit für alle, die täglich aufs Rad steigen (oder es gerne häufiger tun würden).
Besonders im Fokus stehen dabei die kurzen Wege und Routen, die oft noch unzureichend ausgebaut sind und Pendler*innen sowie Familien mit Kindern vor Herausforderungen stellen. Mit den im Antrag vorgesehenen Maßnahmen können Kommunen und das Land NRW ihre Ermessensspielräume besser nutzen, um den Radverkehr attraktiver zu machen und zugleich den Autoverkehr flüssig zu halten. Dank vereinfachter Fördermöglichkeiten und digitaler Informationsportale soll das Wissen über schnelle und effektive Lösungen geteilt werden. So sorgen wir gemeinsam für eine moderne, sichere und komfortable Radinfrastruktur in NRW – für ein wirklich lückenloses Radwegenetz.
Weitere Informationen zum Antrag findet ihr hier.
Gesetz zur Neuordnung von Landesoberbehörden und zur Anpassung von Rechtsvorschriften für die Geschäftsbereiche des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Mit diesem neuen Gesetz organisieren wir wichtige Aufgaben neu, die bisher beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) lagen. Künftig gibt es ein neues Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) sowie das umbenannte Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK).
Was ändert sich konkret?
Das LAVE wird zur zentralen Stelle für alles rund um Lebensmittelkontrollen, Tiergesundheit und Verbraucherschutz. Das heißt: mehr Sicherheit bei Produkten und Dienstleistungen, schnellere Hilfe bei Fragen oder Problemen und eine stärkere Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen.
Das LANUK konzentriert sich auf Umweltthemen, Naturschutz und den Klimaschutz. Es übernimmt unter anderem die Verwaltung des Nationalparks Eifel und bündelt wissenschaftliche Umweltbeobachtungen. Dadurch sind die Bereiche Klima und Natur in einer Behörde zusammengefasst und können effektiver bearbeitet werden.
Warum diese Neuordnung?
Ziel ist es, Zuständigkeiten klarer zu verteilen und die Zusammenarbeit der Behörden zu verbessern. Für Bürger*innen und Unternehmen bedeutet das: kürzere Wege, weniger Bürokratie und mehr Transparenz. Wer zum Beispiel Fragen zu Lebensmittelstandards oder Tiergesundheit hat, kann sich jetzt direkt ans LAVE wenden. Umgekehrt ist das LANUK erster Ansprechpartner für alles, was mit Klima- und Umweltschutz in NRW zu tun hat.
Das Ergebnis: eine moderne, zukunftsfähige Verwaltung, die schneller reagieren und gezielter handeln kann – im Sinne der Menschen vor Ort und unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Den Gesetzentwurf findet ihr hier.
Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – Laufbahnrecht
Um unseren öffentlichen Dienst attraktiver und zukunftsfähiger zu machen, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Laufbahnrecht umfassend modernisieren soll. Konkret geht es darum, den Einstieg und die Karrierewege im öffentlichen Dienst zu erleichtern, Quereinstiege zu fördern und auf Lebenssituationen wie Elternzeit oder Pflege stärker Rücksicht zu nehmen. So sollen beispielsweise Hauptberufserfahrungen auch außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit angerechnet werden können, um Wechsel ins Beamtenverhältnis zu vereinfachen. Außerdem entfällt das sogenannte „Sperrjahr“ zwischen Probezeitende und Beförderung – wer gute Leistungen zeigt, soll zügig aufsteigen können.
Mit diesen und weiteren Maßnahmen schafft der Gesetzentwurf mehr Flexibilität und berücksichtigt die unterschiedlichen Lebensentwürfe der Beschäftigten. Für die weitere Beratung wurde er nun an den Innenausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und dessen Unterausschuss Personal überwiesen. Dort wird er ausführlich geprüft und diskutiert, bevor im Landtag endgültig darüber entschieden wird.
Den Gesetzentwurf findet ihr hier.
Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Mit dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz machen die Länder einen großen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Gemeinsame Regeln und Verfahren legen fest, wie Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Apps, Online-Angebote, Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten, die auch von Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen selbstbestimmt genutzt werden sollen.
Ein zentraler Punkt ist die Kooperation der Länder: Sie schaffen gemeinsame Anlaufstellen und Kontrollen, damit Barrierefreiheit überall einheitlich umgesetzt und durchgesetzt wird. Von dieser Harmonisierung profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen – barrierefreie Angebote vereinfachen das Leben aller. So zeigt der Staatsvertrag, wie wir Verantwortung übernehmen und Teilhabe für alle Menschen konsequent stärken.
Den Antrag zum Staatsvertrag der Landesregierung findet ihr hier.
Donnerstag, 20. Februar 2025
Aktuelle Stunde: Gewaltschutz für Frauen wirksam erweitern
In einer Aktuellen Stunde hat der Landtag über das frisch beschlossene Gewalthilfegesetz und dessen Bedeutung für den Schutz von Frauen und Kindern debattiert. Das Gesetz sichert erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt – ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Bund, Länder und Kommunen ziehen dabei an einem Strang, um die Anlaufstellen und Frauenhäuser weiter auszubauen und zu stärken. Dennoch besteht noch Diskussionsbedarf, wie eine langfristige Finanzierung und Kooperation in diesem Bereich gewährleistet werden kann.
Für Nordrhein-Westfalen, das bereits über ein differenziertes Netz an Gewalthilfen verfügt, bedeutet dies: bestehende Angebote weiterzuentwickeln und zusätzliche Ressourcen zu schaffen. Im Fokus steht dabei, häusliche Gewalt aus der Tabuzone zu holen und Betroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen. Mit der Aktuellen Stunde unterstreicht der Landtag, dass Gewalt gegen Frauen kein Randthema ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, bei der auch der Bund finanzielle Verantwortung tragen muss.
Mehr Informationen zur aktuellen Stunde findet ihr hier.
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 19. Februar
Aufzeichnung und Tagesordnung vom 20. Februar